Google-Auto unter Verdacht

Bildquelle: tagesschau.de
Da hat sich Google mal wieder ein Ding geleistet. Es wurde ja in den letzten Wochen und Monaten bereits heftig diskutiert, ob das Abfotografieren von Straßen mittels ‘Google Street View’ und somit auch von Menschen das Datenschutzgesetz und die Persönlichkeitsrechte verletzen. Journalisten sprechen hier übrigens in Bezug auf die Berichterstattung von dem Begriff der ‘Panoramafreiheit’, die ebenso das Bilderschießen auf öffentlichen Plätzen einschließt und somit vergleichbar mit ‘Google Street View‘ macht. Und auch Redakteure veröffentlichen diese dann in On- und Offline-Medien. Wo ist da also der große Unterschied und warum wird da in der letzten Zeit deswegen so ein Fass aufgemacht? Nur aus einem Grund, weil bei dem virtuellen Straßenscanning ein kleines Leck in der Datenerfassung publik wurde. Denn bei einer kürzlich durchgeführten Street View-Tour hat das Google-Auto private WLAN-Daten ausversehen mit aufgezeichnet. Nach diesem Vorfall lässt jetzt Google freiwillig seine Autos, jedoch nicht die WLAN-Privatdaten von Datenschützern prüfen. Denn diese dürfen nach Meinung der Suchmaschine zwecks Verletzung des Fernmeldegeheimnisses nicht weitergegeben und ausgelesen werden. Als Aufsichtsbehörde sind die Datenbeauftragten aber dazu bemächtigt, Telekommunikationsdaten zu überprüfen. Mal sehen, wer den längeren Atem hat. Wir werden die Straßenschlacht auf alle Fälle weiter beobachten und darüber berichten.



