Welche Schäden deckt die Vollkasko ab?

Redaktion

Wie bei der Teilkaskoversicherung kannst du auch bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung nach deinen Wünschen vereinbaren. Die Selbstbeteiligung kann hier zwischen „ohne Selbstbeteiligung” und 1.000,- Euro je Schadensfall liegen. Auch hier gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist dein Versicherungsbeitrag.

Die Vollkasko- zahlt zusätzlich zur Teilkaskoversicherung Schäden an deinem Fahrzeug durch:
• Vandalismus
• selbstverschuldete Unfälle
• Schäden an deinem Fahrzeug nach Unfallflucht
• Unfälle im Ausland, wenn Schadensforderungen schwer durchsetzbar sind.

Schadensregulierung durch Teilkaskoversicherung

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Teilkasko oder Vollkasko? Eine Frage, vor der sicherlich jeder schon mal stand. Aber welche Faktoren spielen da mit rein bzw. welche Mängel werden im Schadensfall abgedeckt? Generell kannst du bei Abschluss der Teilkaskoversicherung entscheiden, ob und wie hoch deine Selbstbeteiligung bei einem Schaden sein soll. Für die meisten Fahrzeuge sind Summen zwischen „ohne Selbstbeteiligung” und 300,- Euro Selbstbeteiligung wählbar. Je höher du die Selbstbeteiligung wählst, desto niedriger ist dein Versicherungsbetrag. Mein Vorschlag: In den ersten Schadensfreiheitsgrad-Jahren 150,- Euro Selbstbeteiligung – niedrige Beiträge und geringe Selbstbeteiligung, ab Schadensfreiheitsgrad 4 keine Selbstbeteiligung.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch:
• Glasbruch
• Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und Unterschlagung
• Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
• Unfälle mit Haarwild
• Marderbiss
• Schäden durch Kurzschlüsse in der Verkabelung